Aktuelles · Neu ab 1. Januar 2027
Was der Staat bei Ihrer Altersvorsorge dazugibt
Am 1. Januar 2027 startet das Altersvorsorgedepot und löst die Riester-Rente ab. Hier sehen Sie, welche Förderung Ihnen zusteht, und können Ihre persönliche Förderung berechnen.
Vielen Dank.
Ihre Anfrage ist bei uns. Eilt es? Rufen Sie an: 07425 327 330
Förderung
Die Förderbausteine im Überblick
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bis 540 € pro Jahr
Grundzulage
Für Erwerbstätige, neu auch für Selbstständige. 50 Cent je Euro bis 360 € Eigenbeitrag, danach 25 Cent je Euro bis 1.800 € im Jahr.
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bis 300 € pro Kind und Jahr
Kinderzulage
Für Eltern, solange ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Für jeden eingezahlten Euro bis 300 € gibt es einen Euro Zulage, also ab 300 € Eigenbeitrag im Jahr (25 € im Monat) die volle Zulage je Kind.
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200 € einmalig
Berufseinsteigerbonus
Für alle, die zu Beginn des Beitragsjahres noch nicht 25 Jahre alt sind.
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bis 1.800 € Beitrag absetzbar
Steuervorteil
Ihren Eigenbeitrag bis 1.800 € im Jahr plus die Zulagen können Sie als Sonderausgaben absetzen. Das Finanzamt prüft automatisch, ob Zulage oder Steuerersparnis günstiger ist, und gewährt den höheren Vorteil.
Vorsorgerechner
Später ist schneller, als man denkt.
Unverbindliche Modellrechnung auf Grundlage des Altersvorsorgereformgesetzes (Stand Oktober 2026). Es handelt sich weder um eine Anlage- noch um eine Steuerberatung. Die Steuerersparnis ist eine Schätzung mit pauschalen Abzügen (Werbungskosten, Sonderausgaben und rund 20 % Vorsorgeaufwendungen). Ob und in welcher Höhe Sie gefördert werden und wie hoch Ihre Steuerersparnis tatsächlich ausfällt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab; maßgeblich sind die gesetzlichen Regelungen und die Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Renditen sind in der Rechnung nicht enthalten.